15.09.2019, 13:14
Guten Tag,
der von der GmbH aufgenommene Kredit wird an den GF weitergegeben. Der GF muss mit der GmbH einen schriftlichen Kreditvertrag zu fremdüblichen Konditionen abschließen, der Zinssatz wird zumindest einen geringen Aufschlag gegenüber dem Kreditzinssatz der Bank haben müssen.
In der Regel bringen solche Gestaltungen keinen steuerlichen Vorteil. Schließt der GF jedoch keinen entsprechenden Vertrag mit der GmbH ab, kann eine verdeckte Ausschüttung mit finanzstrafrechtlichen Folgen vorliegen.
Viele Grüße
der von der GmbH aufgenommene Kredit wird an den GF weitergegeben. Der GF muss mit der GmbH einen schriftlichen Kreditvertrag zu fremdüblichen Konditionen abschließen, der Zinssatz wird zumindest einen geringen Aufschlag gegenüber dem Kreditzinssatz der Bank haben müssen.
In der Regel bringen solche Gestaltungen keinen steuerlichen Vorteil. Schließt der GF jedoch keinen entsprechenden Vertrag mit der GmbH ab, kann eine verdeckte Ausschüttung mit finanzstrafrechtlichen Folgen vorliegen.
Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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