13.11.2023, 23:20
Die bisher zitierten Rz treffen mE nicht zwingend zu, sondern es kommt auf den Sachverhalt an:
Wenn Ihr Unternehmen vom Hochwasserschutzprojekt profitiert (geschützt wird), dann stimme ich der Aktivierungspflicht zu.
Wenn es sich hingegen um einen freiwilligen Zuschuss handelt, der keinen Nutzen für das Unternehmen hat, z.B. weil Ihr Unternehmen ein wichtiger Akteur in der Region ist, dann wird zu prüfen sein, ob es sich um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder - im ungünstigsten Fall - um nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen handelt.
Wenn Ihr Unternehmen vom Hochwasserschutzprojekt profitiert (geschützt wird), dann stimme ich der Aktivierungspflicht zu.
Wenn es sich hingegen um einen freiwilligen Zuschuss handelt, der keinen Nutzen für das Unternehmen hat, z.B. weil Ihr Unternehmen ein wichtiger Akteur in der Region ist, dann wird zu prüfen sein, ob es sich um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder - im ungünstigsten Fall - um nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen handelt.
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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