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Depotgebühren - UST
#5
Vielen Dank! Ich habe die Lösung und auch gleich mit dem Vortragenden abgestimmt:

EST: Werbungkosten dürfen nicht abgezogen werden da § 20 Abs. 1 Z 9 ein Abzugsverbot behinhaltet.
KÖST: Werbungskosten kann ich abziehen, weil das KSTG (§ 12 KSTG) nicht auf die Bestimmung § 20 Abs. 1 Z9 EStG verweist.
UST: In der UST ist die Vorsteuer aus den Depotgebühren immer abzugsfähig, da nur der Verweis auf § 20 Abs 1 Z 1-5 ESTG
Egal bei welchem Unternehmer, wenn jetzt ein 4/3er kein gewillkürtes BV haben kann, dann kann er doch zb. WP für den GFB oder so haben = notwendiges BV. Da kann er dann auch die UST abziehen nehme ich an. Das heißt soweit die WP betrieblich sind (egal ob gewillkürtes BV oder notwendiges BV), gibt es einen VST Abzug für die Depotgebühren.

@ERJ: Ihre Ausführungen waren korrekt, ich brauche immer die gesetzliche Grundlage :-). Danke für alles
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Nachrichten in diesem Thema
Depotgebühren - UST - von Hendrich Günter - 25.12.2018, 12:10
RE: Depotgebühren - UST - von ERJ - 26.12.2018, 09:38
RE: Depotgebühren - UST - von kjakobit - 27.12.2018, 04:43
RE: Depotgebühren - UST - von ERJ - 27.12.2018, 19:12
RE: Depotgebühren - UST - von kjakobit - 28.12.2018, 05:36
RE: Depotgebühren - UST - von Hendrich Günter - 28.12.2018, 11:01
RE: Depotgebühren - UST - von kjakobit - 28.12.2018, 12:37
RE: Depotgebühren - UST - von gerhardk - 02.01.2019, 19:49
RE: Depotgebühren - UST - von kjakobit - 02.01.2019, 19:58
RE: Depotgebühren - UST - von kjakobit - 09.01.2019, 05:48

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