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Ladekosten E-Kfz wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer
#2
Ich denke nicht, dass man das genauso behandeln kann und sehe hier eher einen Vorteil durch die Zurverfügungstellung der Ladeeinrichtung sowie durch das "Übernehmen bzw. Tragen der Stromkosten" aufgrund des (vermutlichen) Umstandes, dass das jeweilige KFZ "gemischt" genutzt wird (geschäftlich/beruflich und privat).

Man wird aber wohl - entweder durch Aufzeichnungen bzw. Schätzungen - einen steuerlichen Aufwand geltend machen können, der diese "Vorteile" dämpft.

Es ist sehr schaden, dass die "spezielle Sachbezugswerte-VO" nicht angepasst wird.
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RE: Ladekosten E-Kfz wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.01.2024, 18:35

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