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Auskunft an eine ausländische Kanzlei
#2
Da würde ich auch skeptisch und vorsichtig bleiben.

Diese Vollmacht betrifft dann wohl die Belange des rumänischen Arbeitgebers und nicht auch automatisch jene des Arbeitnehmers. Anders formuliert: ob auch der Arbeitnehmer damit einverstanden ist, dass hier Daten rausgegeben werden, darf bezweifelt werden und kann ja im Falle dessen ausdrücklichen Einverständnisses dann das Ersuchen erfüllt werden.
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RE: Auskunft an eine ausländische Kanzlei - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.02.2024, 15:33

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