11.02.2024, 15:33
Da würde ich auch skeptisch und vorsichtig bleiben.
Diese Vollmacht betrifft dann wohl die Belange des rumänischen Arbeitgebers und nicht auch automatisch jene des Arbeitnehmers. Anders formuliert: ob auch der Arbeitnehmer damit einverstanden ist, dass hier Daten rausgegeben werden, darf bezweifelt werden und kann ja im Falle dessen ausdrücklichen Einverständnisses dann das Ersuchen erfüllt werden.
Diese Vollmacht betrifft dann wohl die Belange des rumänischen Arbeitgebers und nicht auch automatisch jene des Arbeitnehmers. Anders formuliert: ob auch der Arbeitnehmer damit einverstanden ist, dass hier Daten rausgegeben werden, darf bezweifelt werden und kann ja im Falle dessen ausdrücklichen Einverständnisses dann das Ersuchen erfüllt werden.