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chronolgische Erfassung von Eingansrechnungen
#1
Hallo!

ich habe eine sehr grundsätzliches Thema. zur chronologischen Erfassung von Belegen:
Die BAO sieht unter  § 131 Abs. 2 lit a vor, dass die Eintragungen der Zeitfolge nach geordnet vorgenommen werden sollen.
Speziell bei den Eingangsrechnungen ist die Verbuchung nach Rechnungsdatum kaum umsetzbar. Kann man hier bei der Aufzeichnung auf ein Rechnungseingangsbuch verweisen? - oder ist die Vorgabe dieses Paragraphen mit der Vergabe interner lückenlos aufeinander folgenden Belegnummern (ER1 bis ERxxx) erfüllt?

Wie wird hier in der Praxis vorgegangen, um der BAO §131 Abs2 lit.a Genüge zu leisten?
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chronolgische Erfassung von Eingansrechnungen - von petra koch - 06.03.2024, 14:45

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