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Ankauf Anlagegut aus Deutschland
#4
Habe ich das richtig verstanden, der Verkäufer ist ein deutscher Privatmann?
Wenn das so ist, wäre dieser Verkauf grundsätzlich in D USt-pflichtig und in der Ö-UVA ist gar nichts zu melden (kann mangels D-UID kein i.g.E sein).
Die AHK des Baggers sind in die Klasse 0 mit dem Zahlungsbetrag zu buchen und ins AVZ aufzunehmen.
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Nachrichten in diesem Thema
Ankauf Anlagegut aus Deutschland - von Maria - 11.03.2024, 21:20
RE: Ankauf Anlagegut aus Deutschland - von Bague - 15.03.2024, 13:56

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