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Inhaberwechsel Trafik
#2
Man wird einen "Betriebsübergang" im Normalfall mit einer Abmeldung und dem Abmeldegrund "Ummeldung" beim abgebenden Arbeitgeber und einer Anmeldung beim aufnehmenden Arbeitgeber vornehmen können, obwohl es arbeitsrechtlich keine Beendigung der Beschäftigung ist.
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Nachrichten in diesem Thema
Inhaberwechsel Trafik - von Wegener Brigitte - 18.03.2024, 08:06
RE: Inhaberwechsel Trafik - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.03.2024, 09:19

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