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Altersteilzeit - SV-Dienstnehmeranteile seit 01.01.2024
#1
Lieber Herr Kurzböck!

Ich habe seit Jahren nun zum ersten Mal wieder eine Altersteilzeit abzurechnen und habe mir diesbezüglich Ihre Fachbroschüre zum Thema Altersteilzeit gekauft.

Nun ist mir allerdings unklar wie genau die vom Arbeitgeber übernommenen SV-Dienstnehmeranteile zu behandeln sind.
In Ihrer Fachbroschüre steht: "Durch eine Gesetzesänderung wurde klargestellt, dass der Dienstgeber nunmehr auch rechtlich verpflichtet ist, diesen Anteil "zu tragen", weshalb es zu keinerlei Erhöhung der Basen für die Lohnnebenkosten (DB/DZ/KommSt) bzw. auch zu keiner Erhöhung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage kommt. Ebenso unterbleibt eine Erhöhung des Jahressechstels bzw. Kontrollsechstels."

Unser LV-Programm führt den SV-Dienstnehmeranteil jedoch immer noch am Lohnzettel an und rechnet den Betrag zur Lohnsteuerbemessungsgrundlage hinzu - Beispiel:
Bruttogehalt € 1.758,27
Lohnausgleich € 843,93
Übernommener DN-Anteil SV € 156,08
SV lfd. € 635,44
LSt-Bemessungsgrundlage € 2.122,84 = (Bruttogehalt + Lohnausgleich + DN-Anteil SV) - SV lfd.

Wenn ich den oben markierten Satz in Ihrer Fachbroschüre jedoch richtig verstanden habe, sollte der übernommene SV-Dienstnehmeranteil nicht mehr in der LSt-Bemessungsgrundlage enthalten sein - oder habe ich dies falsch verstanden?

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,

Lisa
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Altersteilzeit - SV-Dienstnehmeranteile seit 01.01.2024 - von LR_HPP - 28.03.2024, 14:31

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