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Elternteilzeit / All-In / Frage
#2
zu Frage 1:

Bei einer Elternteilzeit gibt es aus rechtlicher Sicht keine Verpflichtung zur Leistung von Teilzeitmehrarbeit. Ein Elternteilzeit-All-in würde somit gegen  zwingendes Recht verstoßen, soweit damit auch eine Verpflichtung einhergeht, Teilzeitmehrarbeit zu leisten, die man nicht leisten kann. Man muss gar keine Teilzeit-MA leisten während der Elternteilzeit (aber man darf, wenn man möchte und es sich "einrichten" lässt).


zu Frage 2:

Die Rechtsprechung hat dazu bis dato noch nichts Greifbares herausgearbeitet. Dort, wo wir Ansätze haben, das sind Überstundenpauschalen. Die dürfen nämlich in diesen Fällen sogar "weggestrichen" werden und ist dann die Basis für die Teilzeitaliquotierung das "nackte Gehalt". Nun gibt es Literaturstimmen, die meinen, dass dies auch bei jenen "All-in-Fällen" gehen muss, bei denen schon die seit 1.1.2016 gültige neue Rechtslage zur Anwendung kommt. Demnach muss nämlich jede "All-in-Vereinbarung" auch das sogenannte "nackte Grundgehalt" ausweisen. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, dann wird wohl ein ersatzloses Streichen des "Überstundenentgeltsanteils" auch nicht in Frage kommen können und ist Ihr Aliquotierungsansatz durchaus brauchbar, auch ohne Mehrstunden-Verpflichtung. 


zu Frage 3:

Wenn die Vereinbarung lautet (zB. im Zuge einer Gleitzeitregelung), dass Sie nach spätestens sechsstündiger Arbeitszeit eine Pause halten müssen, dann darf der Arbeitgeber die Zeit, die danach kommt, tatsächlich wegbuchen. Was er aber nicht darf, ist einfach eine halbe Stunde (im konkret geschilderten Fall) abziehen. Das ist in der Praxis halt so üblich (systembedingt), aber rechtlich bedenklich. Also können Sie von 6:10 maximal auf 6:00 gestuft werden, nicht aber auf 5:30.


zu Frage 4:

Sie dürfen bei der Kombination aus Gleitzeit und Elternteilzeit sehr wohl Zeitguthaben erwirtschaften. Das hängt aber auch sehr stark von der konkret getroffenen Gleitzeitvereinbarung ab. Ich empfehle ja stets, dass man bei Teilzeitkräften eine angepasste Gleitzeitregelung trifft. Aber grundsätzlich ist es möglich. Unterhalten muss man sich aber über die Details, wie das stattfinden soll. Überstunden sind es ja tatsächlich eher keine.
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Nachrichten in diesem Thema
Elternteilzeit / All-In / Frage - von Christine - 15.10.2019, 09:51
RE: Elternteilzeit / All-In / Frage - von Wilhelm Kurzböck - 15.10.2019, 12:57

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