22.10.2019, 19:16
Wenn von vornherein die Absicht bestand, den PKW anschließend weiterzuverkaufen, dann ist die Zuordnung in das UV zutreffend. Sie können auch das Konto sonstige Erträge verwenden.
Viele Grüße
Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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