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Ausscheiden von Arbeitnehmer/innen - Berechtigungen (ELDA, WEBEKU, USP) beenden
#1
Quelle: Sozialversicherung aktuell Nr. 11/2019 vom 31.10.2019

Die elektronische Abwicklung von sozialversicherungsrelevanten Aufgaben, bietet eine Vielzahl an Funktionen und Vorteilen für Dienstgeber und Steuerberater.

Dabei können Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für unterschiedliche Serviceleistungen berechtigen.

Bitte bedenken Sie, dass bei einem Ausscheiden Ihrer Dienstnehmer deren Berechtigungen für das Unternehmen ebenfalls von Ihnen beendet werden müssen (z.B.: ELDA, WEBEKU, Unternehmensserviceportal…).
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Ausscheiden von Arbeitnehmer/innen - Berechtigungen (ELDA, WEBEKU, USP) beenden - von Wilhelm Kurzböck - 02.11.2019, 23:41

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