11.11.2019, 20:47
Wenn das Haus durch den Eigentümer selbst errichtet wurde, kann die Urkundensammlung natürlich nicht weiterhelfen. In diesem Fall müsste man prüfen, ob die Herstellerbefreiung anzuwenden ist. Falls nicht, müsste man einen gutachterlichen Nachweis der HKO überlegen.
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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