12.11.2019, 21:07
Es gibt auch einfachere Lösungen, als gleich an einen Gang zum VwGH zu denken. Eine Überforderung ist zunächst noch nicht notwendig ;-)
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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