12.11.2019, 21:11
Grundsätzlich ist das möglich, aber ohne Jahresabschluss und Vereinbarungen über das Darlehen zu kennen, wäre eine konkrete Antwort unseriös.
Viele Grüße
Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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