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Lehrlinge und freie Dienstnehmer/innen im öffentlichen Dienst ab dem 1.1.2020
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Lehrlinge und freie Dienstnehmer/innen im öffentlichen Dienst ab dem 1.1.2020

Quelle: Newsletter der STGKK-Newsletter Nr. 10/2019

Für die Durchführung der Kranken- und Unfallversicherung von Lehrlingen und freien Dienstnehmern im öffentlichen Dienst ist ab 1.1.2020 die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) zuständig.

Lesen Sie bitte hier weiter:


https://www.stgkk.at/cdscontent/?contentid=10007.852164
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Lehrlinge und freie Dienstnehmer/innen im öffentlichen Dienst ab dem 1.1.2020 - von Wilhelm Kurzböck - 14.11.2019, 22:04

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