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Kündigung nach Karenz - offene Stunden
#2
Es gibt dazu zwei Möglichkeiten:

1. entweder man vereinbart Zeitausgleich für die Zeit nach dem Ende der Karenz (man muss sich dabei aber auch die Modalitäten der Kündigung ansehen wegen Kündigungstermin bzw. Kündigungsfrist). Für diese Zeit wachsen dann auch wieder Sonderzahlungs- bzw. Urlaubsansprüche an

2. oder man zahlt diese Stunden nun einfach aus, muss sie aber dann sv-rechtlich in den letzten Kalendermonat vor dem Antritt der Karenz rollen, aber steuerrechtlich in den Auszahlungsmonat.
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RE: Kündigung nach Karenz - offene Stunden - von Wilhelm Kurzböck - 28.11.2019, 20:02

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