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Differenzbesteuerung und Registrierkassa
#1
Mein Fall: eine Second-Hand Boutique einer Freundin
Die Unternehmerin hat zur UST optiert (Umzug in ein neues umgebautes Geschäftslokal), aber:

Die Umsätze sind differenzbesteuert nach § 24 UStG. Im kommenden Jahr muss eine Registrierkasse angeschafft werden. Die Verkäufe werden nach Warengruppen erfasst (Tasche, Hose, Jacke etc). Auf dem Belegn, den der Kunde für die Ware bekommt, muss der Satz der Differenzbesteuerung drauf stehen. Ich hoffe, das ist bis jetzt richtig.

Für die Auszahlung an den Kunden, der die Ware gebracht hat (Einkauf), führt sie extra Aufzeichnungen: wer hat ihr wann/was gebracht, das Entgelt. Wenn Sie diese Summen 1x wöchentlich in die Registrierkasse eintippt, ist das zulässig?

Beim FA haben wir schon öfter angerufen und es wurde immer erklärt, es gibt für diese Geschäfte noch keine eindeutige Richtlinie (eine Grauzone), der jeweilige FA-Mitarbeiter hat uns nur Gesetzestexte gemailt.

Wer kann mir helfen, weil das Kassensystem muss dementsprechend programmiert werden.
Ich hoffe, das Forum kann mir helfen, Danke im Voraus

Bettina
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
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Differenzbesteuerung und Registrierkassa - von Hendrich Günter - 11.12.2019, 10:47

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