12.03.2024, 12:01
Hallo liebes Forum!
Da in unserem KV Handel heuer keine abgabenfreie Mitarbeiterprämie möglich ist, suchen wir nach passenden Alternativen.
Nun bin ich auf die Mitarbeiterbeteiligung am Gewinn gekommen. Ist zwar "nur" lohnsteuerfrei aber scheint eine gute Lösung
zu sein wenn die Konzernvorgaben erfüllt werden.
Dazu ergeben sich für mich folgende Fragen:
1.) Kann ich als Unternehmen heute (also rückwirkend) sagen, ich beteilige meine Mitarbeiter zum Wert X (maximal 3.000) am Gewinn 2023?
Oder muss ich das bereits im laufenden Geschäftsjahr für die Auszahlung im nächsten machen?
2.) Ist es möglich diese Gewinnbeteiligung für jedes Jahr einmalig und individuell abzuschließen?
Also ergibt sich daraus für den Mitarbeiter dann keine laufende jährliche Forderung danach?
Ergibt sich im Gegenzug für den Dienstgeber keine Verpflichtung diese jedes Jahr auszubezahlen?
3.) Als Auszahlungskriterium € 3.000,-- für Vollzeitmitarbeiter und aliquot für die Teilzeitmitarbeiter?
Danke vorab für Eure Antworten!
lg
Enibas
Da in unserem KV Handel heuer keine abgabenfreie Mitarbeiterprämie möglich ist, suchen wir nach passenden Alternativen.
Nun bin ich auf die Mitarbeiterbeteiligung am Gewinn gekommen. Ist zwar "nur" lohnsteuerfrei aber scheint eine gute Lösung
zu sein wenn die Konzernvorgaben erfüllt werden.
Dazu ergeben sich für mich folgende Fragen:
1.) Kann ich als Unternehmen heute (also rückwirkend) sagen, ich beteilige meine Mitarbeiter zum Wert X (maximal 3.000) am Gewinn 2023?
Oder muss ich das bereits im laufenden Geschäftsjahr für die Auszahlung im nächsten machen?
2.) Ist es möglich diese Gewinnbeteiligung für jedes Jahr einmalig und individuell abzuschließen?
Also ergibt sich daraus für den Mitarbeiter dann keine laufende jährliche Forderung danach?
Ergibt sich im Gegenzug für den Dienstgeber keine Verpflichtung diese jedes Jahr auszubezahlen?
3.) Als Auszahlungskriterium € 3.000,-- für Vollzeitmitarbeiter und aliquot für die Teilzeitmitarbeiter?
Danke vorab für Eure Antworten!
lg
Enibas