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Arbeitsplatzpauschale mobile Unternehmen
#1
Hallo liebe Forumsteilnehmer,

ich hätte eine Frage zur Arbeitsplatzpauschale und zwar folgender Sachverhalt:

Ich betreue steuerlich unter anderem auch mobile Dienstleister (Frisör/Fußpflege, ...) und habe mir die Frage gestellt, ob ich ein Arbeitsplatzpauschale geltend machen kann. 

Im Gesetz steht drin "Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
a) Das APP steht zu, wenn dem Steuerpflichtigen zur Ausübung der betrieblichen Tätigkeit kein anderer Raum zur Verfügung steht


Wie würden das andere handhaben? Würdet ihr bei mobilen Dienstleistern ein Arbeitsplatzpauschale ansetzen?

Vielen Dank für die Unterstützung.

LG Stefanie
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#2
Hallo,

meiner Meinung nach würde ich ja sagen, sofern der/die Steuerpflichtige die Innendiensttätigkeiten im privaten Wohnraum erledigt und kein anderer Raum zur Verfügung steht.

Gibt dazu eine Beispielaufzählung in den EStR --> RZ 1299 Beispiel 2:
"B ist selbständige Vertreterin. Für Innendiensttätigkeiten steht ihr nur ihre Wohnung zur Verfügung. Ansonsten übt B ihre Tätigkeit im Außendienst aus (Kundenbesuche).
B steht ein Arbeitsplatzpauschale zu, weil ihr für die Ausübung ihrer Tätigkeit sonst kein anderer Raum zur Verfügung steht."

(vgl. Link zur EStR - RZ 1298 ff.)

Das Beispiel 2 würde ich auch auf mobile Dienstleister*innen umlegen.

LG
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#3
Hallo Stefanie! Ja, auch bei mobilen Anbietern darf die Arbeitsplatzpauschale abgesetzt werden (wenn kein anderer Raum zur Verfügung steht) LG Margit
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