Hallo!
Mit 1.12.2017 ist ja ein neuer Handels-KV in Kraft getreten. Die Unternehmen müssen bis 1.12.2021 auf die neue Gehaltsordnung umsteigen. Jetzt habe ich folgenden Sachverhalt:
Handelsunternehmen (gegründet im Jahr 1997) ist bis heute noch nicht auf das Gehaltssystem NEU umgestiegen. Im Dezember 2018 wurde eine neue Dienstnehmerin eingestellt, wobei ihr 18 Vordienstjahre angerechnet wurden. Sie ist aufgrund des Umstiegs natürlich Gehaltsschema ALT. Ist das Richtig? Oder gelten vor dem Umstieg weiter die 18 Jahre?
Vielen Dank!
LG
Mit 1.12.2017 ist ja ein neuer Handels-KV in Kraft getreten. Die Unternehmen müssen bis 1.12.2021 auf die neue Gehaltsordnung umsteigen. Jetzt habe ich folgenden Sachverhalt:
Handelsunternehmen (gegründet im Jahr 1997) ist bis heute noch nicht auf das Gehaltssystem NEU umgestiegen. Im Dezember 2018 wurde eine neue Dienstnehmerin eingestellt, wobei ihr 18 Vordienstjahre angerechnet wurden. Sie ist aufgrund des Umstiegs natürlich Gehaltsschema ALT. Ist das Richtig? Oder gelten vor dem Umstieg weiter die 18 Jahre?
Vielen Dank!
LG