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KV Metallgewerbe Arbeiter / Entfernungszulage 6 Stunden
#1
Liebes BÖB-Forum und lieber Herr Kurzböck!

Der KV für die Arbeiter im Eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe besagt: „Bei einer ununterbrochenen Abwesenheit von mehr als 6 Stunden gebührt eine Entfernungszulage in der Höhe von € 11,28.“
Wie sieht es aus, wenn der Mitarbeiter GENAU 6 Stunden außerhalb des Betriebes arbeitet (bspw. 8 – 14 Uhr)? Wir haben hier bislang nie die Entfernungszulage abgerechnet, sind aber jetzt verunsichert!
 
Vielen herzlichen Dank und freundliche Grüße! 

KV-Infoplattform - (kollektivvertrag.at)
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#2
In diesem Fall steht das Taggeld arbeitsrechtlich NICHT zu und ist somit freiwillig gewährt.

Eine freiwillige Gewährung wäre jedenfalls mit den Anlaufphasen (5/15 Tage je Tätigkeitsgemeinde) verbunden und somit relativ rasch abgabenpflichtig.
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#3
Recht herzlichen Dank Herr Kurzböck! :-) und nachträglich alles Gute zum Geburtstag!
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#4
Sehr gerne! Vielen Dank!
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