08.04.2024, 10:31
OGH vom 12.03.2024, 10 ObS 76/23h
§ 175 ASVG
So entschied der OGH:
1. Veranstaltet ein Dienstgeber (hier: eine Versicherungsanstalt) jährlich für die „umsatzstärksten“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen mehrtägigen Schiausflug mit einem abschließenden Schirennen, an dem man aber nicht teilnehmen muss, so steht weder der Ausflug noch das Rennen unter Unfallversicherungsschutz.
2. Der UV-Schutz des Ausfluges scheitert an der „selektiven“ Teilnahmemöglichkeit der Mitarbeiter und in Bezug auf das Schirennen ist es der Wettkampfcharakter, der dafür sorgt, dass es sich auch aus UV-Sicht um ein „Privatvergnügen“ handelt.
§ 175 ASVG
So entschied der OGH:
1. Veranstaltet ein Dienstgeber (hier: eine Versicherungsanstalt) jährlich für die „umsatzstärksten“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen mehrtägigen Schiausflug mit einem abschließenden Schirennen, an dem man aber nicht teilnehmen muss, so steht weder der Ausflug noch das Rennen unter Unfallversicherungsschutz.
2. Der UV-Schutz des Ausfluges scheitert an der „selektiven“ Teilnahmemöglichkeit der Mitarbeiter und in Bezug auf das Schirennen ist es der Wettkampfcharakter, der dafür sorgt, dass es sich auch aus UV-Sicht um ein „Privatvergnügen“ handelt.