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Liebe Kollegen(innen),
ich hätte da mal eine Frage.
Die bezahlte Fortbildung eines Arbeitnehmers endet gegen 12:00 Uhr, der Mitarbeiter will sich danach ZA nehmen.
Der Mitarbeiter fährt ca. 1,5 h zur "Fortbildungsstätte" er argumentiert, dass der ZA erst ab 13:30 - 18:00 (Ende tgl AZ) zählt
Ich würde argumentieren, der ZA beginnt im Anschluss an die Fortbildung. Interne Regelung haben wir in diesen Fällen jedoch nicht, wäre der 1. Fall.
Danke für Eure Hilfe.
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Das kommt meiner Ansicht darauf an:
Wenn jemand schon unmittelbar nach der Fortbildung praktisch selber über seine Zeit verfügen kann und dies auch tut (also zB vor Ort einkaufen geht etc.), dann ist das praktisch wie eine Heimfahrt vom Arbeitsplatz und somit Freizeit. Die Frage ist zB: ist er auf der Heimfahrt für den Arbeitgeber noch erreichbar oder hat er alles abgedreht?
Wenn er allerdings unmittelbar nach dem Ende der Fortbildung den Heimweg antritt, um danach Freizeit in Anspruch zu nehmen (weil er dort, wo er seine Fortbildung unternahm, nichts Privates unternimmt) und erst nach der Rückkehr "frei" ist (und praktisch bis zum Ankommen zu Hause somit auch für den Arbeitgeber erreichbar ist oder erreichbar sein muss), dann beginnt der Zeitausgleich tatsächlich erst nach der reisenotwendigen Rückkehr an.
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Danke für Ihre Info.
Der Dienstnehmer hat kein Diensthandy, somit ist er heute auch nicht erreichbar, aber da es sich um Arbeitszeit handelt, gilt die Arbeitspflicht, oder?
Ob er vor Ort (bei der Fortbildung) etwas "unternimmt", oder im Anschluss heim fährt, das wissen wir nicht. Er wird auch sicher sagen, er fährt dann heim.
Könnte man hier eine Ausnahme finden, um zu argumentieren, dass die Freizeit im Anschluss an die Fortbildung stattfindet?
danke!
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Dazu müsste man sich den konkreten Sachverhalt auch näher im Detail ansehen, um daraus etwas "gewinnen" zu können. Auch hier ist ein "weiß" oder "schwarz" anhand der übermittelten Sachverhaltsdaten nicht wirklich ableitbar.
Da wird es auch eine Rolle spielen, wo der Dienstort normal ist, wo der Wohnort liegt, wieviel Zeit man von zu Hause zum Dienstort normal braucht, wo konkret dann die Ausbildung stattfindet etc.
Ein Ansatz könnte der sein, dass es sich eventuell um eine Dienstreise handelte und ja eine Fahrt zum auswärtigen Dienstort (Fortbildung) nötig war und dementsprechend auch wieder eine Heimfahrt und Dienstreisezeiten sind ja Arbeitszeit. Ist nur ein Ansatz, mehr nicht. Muss man sich aber möglicherweise näher im Detail noch ansehen.