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Auszahlung Prämie (SZ) für Inland und Ausland
#1
Hallo liebes Forum!

Ich hätte eine Frage:
Ein Dienstnehmer ist Geschäftsführer sowohl im Inland als auch in DE (Anstellung nur bei 1 Firma)
60 % werden in DE versteuert, 40 % in Ö

Nun bekommt er eine Prämie - Sonderzahlung - einen Teil für die Arbeit in Ö, einen Teil für die Arbeit in DE

Die laufenden Bezüge, die in DE versteuert werden, werden ja auch in das Jahressechstel miteinbezogen. Hab ich nachgelesen - hoffe das stimmt so.

Aber: wie wird nun das Jahressechstel für die bezahlte Prämie aufgeteilt?
Auch 60% zu 40 % ?
Also 60 % vom Jahressechstel wird für die DE-Prämie verwendet (was ja keine steuermindernde Auswirkung hätte)
und 40 % für die inländische Prämie?

Das Programm nimmt nämlich, wenn ich beide im gleichen Monat abrechne, das gesamte Jahressechstel zuerst für die ausländische Prämie, sodass für die Versteuerung vom inländischen Anteil kein J/6 mehr übrig bleibt  Confused
Kann ich den ausländischen Anteil der Prämie vlt. als "laufenden ausländischen Bezug" eingeben, sodass das Programm gar nicht "auf die Idee kommt", das J/6 dafür zu verwenden?
Aber dann wird dieser Teil ja auch wieder Sechstelerhöhend....

Wenn ich jetzt im April nur den inländischen Teil der Prämie auszahlen würde, würde das Programm das ganze  J/6 dafür verwenden und es wäre für den DN vorteilhafter.
Dann wäre im nächsten Monat für den ausländischen Teil der Prämie nichts mehr vom J/6 über Tongue

Ich steh da jetzt ein wenig daneben ehrlich gesagt.
Wo finde ich im Gesetz die Erklärung wie ich das richtig abrechne?

Vielen lieben DANK!
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#2
Im Falle von grenzüberschreitenden Sachverhalten wäre es sinnvoll, in die Tiefe einzusteigen, weil möglicherweise mehrere Lösungen denkbar sind, aber dann am Ende - je nach Detailsachverhalt - nur eine Lösung auch tatsächlich korrekt ist.

Aber eine Vorrangigkeit zugunsten eines Landes lehnte schon EAS 3331 ab.

Wie Sie das Programm tatsächlich dann "überlisten" können, kann ich von außen nicht sagen. Aber ich kann zumindest bestätigen, dass die gewählte Zuteilungsweise "problematisch" ist.

Mehr kann und möchte ich aber zu dem Fall, den man sich im Detail ansehen muss, nicht rückmelden.
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#3
Vielen Dank!

Beste Grüße
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