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Abfertigung ALT
#1
Sachverhalt: Tabaktrafik (Bahnhof) muss 7 Tage pro Woche öffnen, Dienstnehmerin bekommt Gehalt 1.454,-- und zusätzlich wenn sie am Sonntag arbeitet einen Sonntagszuschlag (es sind im Durchschnitt im Monat für 35,5 Stunden Sonntagszuschlag zu bezahlen) das sind ca. 599,--  pro Monat. (Teilzeitbeschäftigte)
Frage:
Für die Berechnung der Abfertigung alt, müssen nun diese Sonntagszuschläge auch miteingerechnet werden?
--> es heißt Monatsgehalt, Sonderzahlungen, Provisionen, Zulagen, Sachbezüge, regelmäßige Überstunden, SEG Zulagen.

Gehören nun diese Sonntagszuschläge (Ausfallsprinzip?) in der Abfertigung ALT miteingerechnet. (Anspruch auf das 9 fache)

und wie wird dann der Vervielfacher berechnet wenn diese Sonntagszuschläge bis 400 steuerfrei sind. Bei Gehalt 1454 und Sonntagszuschlag  599,-- sind monatlich Lonsteuer 10,03
Wird dann diese Lohnsteuer für den Vervielfacher herangezogen?

vielen Dank
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#2
Regelmäßig gewährte Sonntagszuschläge sind jedenfalls in die Berechnungsbasis zur Abfertigung ALT einzubeziehen.

Eine Einbeziehung in das Entgeltsausfallsprinzip ist zumindest nicht unwahrscheinlich, muss man sich aber im Detail anhand des konkret auch anzuwendenden KV-Textes ansehen. So wird zB eine Einbeziehung auch in die Urlaubsersatzleistung mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgen müssen (so eine solche auch bezahlt wird).

Was die Vervielfachermethode betrifft, so geht man ja so vor, dass man in Bezug auf jene laufenden Bezügen, aus den die Abfertigung ALT gebildet wird, eine (wenn auch: fiktive) Lohnsteuer ermittelt. Da werden die Sonntagszuschläge ja gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 zu einem großen Teil frei bleiben können, der sich so ergebende SV-Dienstnehmeranteil abgezogen, eventuell auch eine Pendlerpauschale, ein Pendlereuro etc.

In einem zweiten Schritt wird dann die gesamte Bruttoabfertigung durch die "Monatsbasis" (die wir soeben für Lohnsteuerzwecke ermittelt haben) dividiert. Dies ergibt dann den Teiler, der wiederum mit dieser fiktiven Lohnsteuer multipliziert wird.

Bitte um Verständnis, dass ich die Beträge nicht nachrechne, da man dazu möglicherweise noch mehr an Angaben benötigt. Ich hoffe, dass meine Rückmeldung insoweit hilfreich und schlüssig war.
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#3
Ja,  danke war sehr hilfreich
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