16.05.2024, 08:57
Guten Morgen liebes Forum,
in unserem Unternehmen gibt es glücklicherweise sehr selten Arbeitsunfälle, nun hatten wir doch einen. Wir haben dem Dienstnehmer das Unfallentgelt samt Schnitten für 8 Wochen weiter bezahlt, bis Ende März. Die A+E wurde ebenfalls über Elda versandt. Der Dienstnehmer befindet sich weiterhin im Krankenstand bis voraussichtlich 31.05., wobei er seinen Beruf auf Grund seiner Wirbelsäule nicht mehr ausüben wird können (wolllen). Das Dienstverhältnis wurde nun mit 26.04. durch DG Kündiung gelöst. Hier wurde nun die UEL + UEL/SZ sowie die Aliquoten Sonderzahlungen an den Dienstnehmer ausbezahlt.
Hätte hier für den Zeitraum noch Leistungen für EZF auf Grund von Krankheit zugestanden? Ich denke nein, aber sicher bin ich mir hier nun auch nicht, da der Krankenstand offensichtlich aus dem Arbeitsunfall resultiert, allerdings gab es hier keinerlei Unterbrechung seit dem Arbeitsunfall.
Danke für etwaige Erleuchtungen!
in unserem Unternehmen gibt es glücklicherweise sehr selten Arbeitsunfälle, nun hatten wir doch einen. Wir haben dem Dienstnehmer das Unfallentgelt samt Schnitten für 8 Wochen weiter bezahlt, bis Ende März. Die A+E wurde ebenfalls über Elda versandt. Der Dienstnehmer befindet sich weiterhin im Krankenstand bis voraussichtlich 31.05., wobei er seinen Beruf auf Grund seiner Wirbelsäule nicht mehr ausüben wird können (wolllen). Das Dienstverhältnis wurde nun mit 26.04. durch DG Kündiung gelöst. Hier wurde nun die UEL + UEL/SZ sowie die Aliquoten Sonderzahlungen an den Dienstnehmer ausbezahlt.
Hätte hier für den Zeitraum noch Leistungen für EZF auf Grund von Krankheit zugestanden? Ich denke nein, aber sicher bin ich mir hier nun auch nicht, da der Krankenstand offensichtlich aus dem Arbeitsunfall resultiert, allerdings gab es hier keinerlei Unterbrechung seit dem Arbeitsunfall.
Danke für etwaige Erleuchtungen!