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Unterlassener Lohnsteuerabzug – Nachholung im Wege der Arbeitnehmerveranlagung
#1
VwGH vom 22.02.2024, Ra 2022/13/0094
§ 303 BAO

So entschied der VwGH:

1. Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug grundsätzlich im Rahmen der Veranlagung korrigiert werden kann (vgl. etwa zuletzt VwGH 13.12.2023, Ra 2023/15/0107, mwN).

2. Bei einem zu Unrecht unterbliebenen Lohnsteuerabzug kommt es zu einer so genannten Nachholwirkung im Veranlagungsverfahren, wobei es auch bedeutungslos ist, ob der Arbeitgeber zur Haftung nach § 82 EStG 1988 herangezogen wurde oder nicht (vgl. VwGH 20.11.2012, 2008/13/0252, mwN).

3. Nach der Rechtsprechung entspricht es überdies der Verfahrensökonomie, einen fehlerhaften Lohnsteuerabzug nicht gegenüber dem Arbeitgeber (also über einen Umweg) geltend zu machen, sondern im Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers zu korrigieren (vgl. VwGH 13.10.2020, Ra 2019/15/0134, mit Verweis auf VfGH 30.9.1997, B 2/96, VfSlg 14.919).
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