27.09.2019, 16:58
Fahrradboten - KV-Abschluss per 1. Jänner 2020
Ab 1.1.2020 haben unselbstständige ZustellerInnen Anspruch auf einen Basislohn von 1.506 Euro brutto im Monat (40-Stunden-Woche)
Option auf eine 4-Tage-Woche
Rechtsanspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Kostenersätze bei der Verwendung von Privat-Fahrrädern und Privat-Handys
Der KV wird in jährlichen Lohnverhandlungen weiterentwickelt
Fleischergewerbe - KV-Abschluss per 1.7.2019
Erhöhung der KV-Löhne um durchschnittlich 2,50 %, wobei die Lohnkategorie 11 um + 7,14 % erhöht wurde.
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,00 %, sowie eine Vereinbarung „Kostenersatz für die Fahrt zur Berufsschule“
Dienstalterszulagen und Zehrgelder wurden um 2,50 % angehoben.
Günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht
Beide Vertragspartner werden sich außerhalb der Lohnverhandlung zu Arbeitskreisen über die Zukunft des Fleischergewerbes treffen
Fleischwarenindustrie - KV-Abschluss per 1. Juli 2019
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,50 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen 3,00 % sowie eine Vereinbarung „Kostenersatz für die Fahrt zur Berufsschule“
Erhöhung der Dienstalterszulagen sowie Zehrgelder um 2,50 %
Günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht
Quelle: http://www.kvsystem.at
Ab 1.1.2020 haben unselbstständige ZustellerInnen Anspruch auf einen Basislohn von 1.506 Euro brutto im Monat (40-Stunden-Woche)
Option auf eine 4-Tage-Woche
Rechtsanspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Kostenersätze bei der Verwendung von Privat-Fahrrädern und Privat-Handys
Der KV wird in jährlichen Lohnverhandlungen weiterentwickelt
Fleischergewerbe - KV-Abschluss per 1.7.2019
Erhöhung der KV-Löhne um durchschnittlich 2,50 %, wobei die Lohnkategorie 11 um + 7,14 % erhöht wurde.
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,00 %, sowie eine Vereinbarung „Kostenersatz für die Fahrt zur Berufsschule“
Dienstalterszulagen und Zehrgelder wurden um 2,50 % angehoben.
Günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht
Beide Vertragspartner werden sich außerhalb der Lohnverhandlung zu Arbeitskreisen über die Zukunft des Fleischergewerbes treffen
Fleischwarenindustrie - KV-Abschluss per 1. Juli 2019
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,50 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen 3,00 % sowie eine Vereinbarung „Kostenersatz für die Fahrt zur Berufsschule“
Erhöhung der Dienstalterszulagen sowie Zehrgelder um 2,50 %
Günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht
Quelle: http://www.kvsystem.at