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Lieber Herr Kurzböck,
Gesellschafter einer OG unterliegen nicht der DB/DZ KommSt. Pflicht?
Somit löst die Privatnutzung eines Firmenfahrzeuges auch keinen Sachbezug (LNK) aus?
danke
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12.06.2024, 09:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.06.2024, 09:22 von Lohn01.)
vielen lieben Dank - gibt es hier eine gesetzliche Grundlage, die ich mir in den Akt legen kann?
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Es handelt sich primär um eine Einzelfallbeurteilung. Deshalb kann ich ohnedies von außen auch keine Garantie für den Einzelfall abgeben.
Aber primär hängt die Frage, ob DB, DZ und KommSt zu entrichten sind von der Einkunftsart ab.
Das bedeutet, dass Sie sehr gerne im FLAG und im KommStG nach den relevanten Rechtsgrundlagen stöbern dürfen (nämlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Verbindung mit wesentlich beteiligten geschäftsführenden Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft), dann sollte es passen.
§ 41 FLAG sowie
§ 5 KommStG