26.06.2024, 08:07
Guten Tag,
folgende Frage:
Für den Gewerbe-KV Angestellte wurde die steuerfreie MA-Prämie 2024 aufgenommen:
Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiterprämie Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2024 - WKO
Kann ich dem Stammpersonal bei einem AKÜ-Betrieb die steuerfreie MA-Prämie zahlen und den überlassenen Angestellten NICHT?
Weiters: nach Teilzeit und Vollzeit zu differenzieren und unterschiedlich zahlen dürft ja klappen.
Punkt 4 in dem KV ist für mich nicht ganz klar formuliert.
Teilzeit / Vollzeit ja
aber:
heißt dies nun ich muss allen zahlen?
DANKE für die evtl. Klartstellung bevor ich mich an die KV-Partner wende
LG
Robert
folgende Frage:
Für den Gewerbe-KV Angestellte wurde die steuerfreie MA-Prämie 2024 aufgenommen:
Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiterprämie Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2024 - WKO
Kann ich dem Stammpersonal bei einem AKÜ-Betrieb die steuerfreie MA-Prämie zahlen und den überlassenen Angestellten NICHT?
Weiters: nach Teilzeit und Vollzeit zu differenzieren und unterschiedlich zahlen dürft ja klappen.
Punkt 4 in dem KV ist für mich nicht ganz klar formuliert.
Teilzeit / Vollzeit ja
aber:
- wenn die Mitarbeiter:innenprämie nur jenen Arbeitnehmer:innen gewährt wird, die an einen Beschäftigerbetrieb überlassen sind, der seinen Stammarbeitnehmer:innen eine Mitarbeiter:innenprämie ausbezahlt,
heißt dies nun ich muss allen zahlen?
DANKE für die evtl. Klartstellung bevor ich mich an die KV-Partner wende
LG
Robert