26.06.2024, 10:30
Hallo,
ich bräuchte eine kleine Unterstützung.
Ein Klient hatte im Jahr 2023 eine sehr hohe Nachzahlung bei der SVS. Wenn ich die Kleinunternehmerpauschalierung anwende, hat mein Klient einen Verlust. Ich habe nur gefunden, das bei der Gastgewerbepauschalierung das Ergebnis nicht negativ werden kann. Hab ich etwas übersehen oder schließt ein Verlust die Anwendung einer Pauschalierung aus? Könnte mir da bitte jemand weiterhelfen. Gibt es dazu einen Hinweis im Gesetz?
ich bräuchte eine kleine Unterstützung.
Ein Klient hatte im Jahr 2023 eine sehr hohe Nachzahlung bei der SVS. Wenn ich die Kleinunternehmerpauschalierung anwende, hat mein Klient einen Verlust. Ich habe nur gefunden, das bei der Gastgewerbepauschalierung das Ergebnis nicht negativ werden kann. Hab ich etwas übersehen oder schließt ein Verlust die Anwendung einer Pauschalierung aus? Könnte mir da bitte jemand weiterhelfen. Gibt es dazu einen Hinweis im Gesetz?