10.07.2024, 11:38
Mit 1.1.2024 wurde eine Regelung eingeführt, wonach der Bund bis zum Doppelten der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze die Dienstnehmeranteile zur Pensionsversicherung aus den laufenden (sv-pflichtigen) Bezügen übernimmt, wenn parallel dazu ein Pensionsbezug aus "eigener Pensionsversicherung" vorliegt.
In der Praxis haben sich dazu zwei Fragen gestellt, die ich einer Abklärung mit der ÖGK zuführen konnte und zwar in Bezug auf
1. den Ruhegenuss eines Beamten, der parallel dazu ein vollversichertes (dem ASVG) unterliegendes Dienstverhältnis hat sowie
2. ein Ruhegehalt, das von der Europäischen Kommission gewährt wird.
Das Ergebnis meiner Anfragerecherche (die offizielle Antwort der ÖGK) finden Sie hier:
https://www.wikutraining.at/blog/139
Betreffend ausländische Pensionen hat die ÖGK vor kurzem einen Artikel in der DGservice Nr. 2/2024 gepostet, den man hier findet:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
In der Praxis haben sich dazu zwei Fragen gestellt, die ich einer Abklärung mit der ÖGK zuführen konnte und zwar in Bezug auf
1. den Ruhegenuss eines Beamten, der parallel dazu ein vollversichertes (dem ASVG) unterliegendes Dienstverhältnis hat sowie
2. ein Ruhegehalt, das von der Europäischen Kommission gewährt wird.
Das Ergebnis meiner Anfragerecherche (die offizielle Antwort der ÖGK) finden Sie hier:
https://www.wikutraining.at/blog/139
Betreffend ausländische Pensionen hat die ÖGK vor kurzem einen Artikel in der DGservice Nr. 2/2024 gepostet, den man hier findet:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal