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Montagezulage Überstundenbemessung
#1
Hallo,

Im  Metallgewerbe-KV (Arb) werden zur Bemessung der Überstunden die Zulagen bis auf den Vorarbeiterzuschlag ausgeschlossen. 
Es gibt dazu ein VwGH Urteil aus dem Jahre 2002 dass ein Kollektivvertraglicher Ausschluss von Zulagen und Zuschlägen nichtig ist.

Jetzt meine Frage -> muss ich eine gleichbleibende Montagezulage (jedes Monat gleich) in den Überstundengrundlohn/-Zuschlag mit einbeziehen? 

danke
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#2
Grundsätzlich (d. h. aus gesetzlicher Sicht): ja und zwar primär für die Bemessung des Überstundenzuschlages.

In diesem konkreten Fall: nein.

Dies ist durch den günstigeren Teiler (143) im Vergleich zum gesetzlichen Teiler (167) bereits "mitabgegolten".

Der OGH hat einige Jahre nach dem VwGH-Erkenntnis seine gegenteilige Ansicht zum Ausdruck gebracht und wiederum ein paar Jährchen später hat dann der VwGH dem OGH die Gefolgschaft erklärt und seine Rechtsansicht, die zur 2002-Entscheidung geführt hatte, "nicht aufrechterhalten".
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#3
Danke für Ihre Ausführungen.
Das heißt ich nehme jetzt nur den Monatslohn /143 = Basis für Üst.Grundstundenlohn und Zuschlag.
Oder für den Zuschlag gehört die Montagezulage rein?
Hab das jetzt nicht ganz verstanden.

Vielen Dank
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#4
Die Montagezulage wird hier bei der Überstundenberechnung gar nicht berücksichtigt.
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