Hallo,
Im Metallgewerbe-KV (Arb) werden zur Bemessung der Überstunden die Zulagen bis auf den Vorarbeiterzuschlag ausgeschlossen.
Es gibt dazu ein VwGH Urteil aus dem Jahre 2002 dass ein Kollektivvertraglicher Ausschluss von Zulagen und Zuschlägen nichtig ist.
Jetzt meine Frage -> muss ich eine gleichbleibende Montagezulage (jedes Monat gleich) in den Überstundengrundlohn/-Zuschlag mit einbeziehen?
danke
Im Metallgewerbe-KV (Arb) werden zur Bemessung der Überstunden die Zulagen bis auf den Vorarbeiterzuschlag ausgeschlossen.
Es gibt dazu ein VwGH Urteil aus dem Jahre 2002 dass ein Kollektivvertraglicher Ausschluss von Zulagen und Zuschlägen nichtig ist.
Jetzt meine Frage -> muss ich eine gleichbleibende Montagezulage (jedes Monat gleich) in den Überstundengrundlohn/-Zuschlag mit einbeziehen?
danke