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Vollendung eines Lebensjahres in der Sozialversicherung
#1
Quelle: ÖGK-Magazin DGservice Nr. 2/2024 - Rubrik "Sie fragen - wir antworten"
 
Frage:
 
Eine am 22.07.1964 geborene Mitarbeiterin feiert heuer ihren 60. Geburtstag. Sie hat noch keinen Anspruch auf eine Alterspension. Ab Vollendung des 60. Lebensjahres entfällt der Beitrag zur Unfallversicherung. Wann genau gilt ein Lebensjahr als vollendet?
 
Antwort:
 
Die Antwort finden Sie hier:

 https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.899025
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