25.07.2024, 15:12
Das BGBl. I Nr. 120/2024 bringt nicht nur eine Änderung der Einbeziehung von Arbeitskräfteüberlasserbetrieben in das SWE-System, sondern auch grundsätzlich die Einbeziehung von Spenglerbetrieben ins SWE-System (ausgenommen: Lüftungs- und Galanateriespenglerbetriebe). Das findet per 1.11.2024 statt.
Und dann wird es kniffelig. Es erfolgt eine Einbeziehung der Spenglerbetriebe (mit Ausnahme der Lüftungs- und Galanteriespenglerbetriebe) ins BUAG. Insgesamt muss man sich mindestens 5 Stichtage merken (und auf mehrere Phasen der Einbeziehung achten).
Alles zu EINEM Stichtag und möglichst nicht rückwirkend wäre auch ein Zugang gewesen, aber warum einfach, wenn es auch kompliziert sein kann.
Sie finden hier (dankenswerterweise) alle Detailinformationen super dargestellt:
https://buak.at/spengler/
Und falls jemand fragt, warum es so schwer ist Lohnverrechner zu finden und warum die Lohnverrechnung ein Mangelberuf ist, zeigen Sie ihm doch bitte einfach die Ausführungen, die sich hinter diesem Link befinden.
Und dann wird es kniffelig. Es erfolgt eine Einbeziehung der Spenglerbetriebe (mit Ausnahme der Lüftungs- und Galanteriespenglerbetriebe) ins BUAG. Insgesamt muss man sich mindestens 5 Stichtage merken (und auf mehrere Phasen der Einbeziehung achten).
Alles zu EINEM Stichtag und möglichst nicht rückwirkend wäre auch ein Zugang gewesen, aber warum einfach, wenn es auch kompliziert sein kann.
Sie finden hier (dankenswerterweise) alle Detailinformationen super dargestellt:
https://buak.at/spengler/
Und falls jemand fragt, warum es so schwer ist Lohnverrechner zu finden und warum die Lohnverrechnung ein Mangelberuf ist, zeigen Sie ihm doch bitte einfach die Ausführungen, die sich hinter diesem Link befinden.