30.07.2024, 12:48
Bereits in der Ausgabe Nr. 11/2024, Artikel Nr. 255/2024 habe ich ausführlich über das ab 1.1.2025 in Kraft tretende neue Gesetzesvorhaben berichtet.
Am 19.07.2024 erfolgte die Verlautbarung dieser Regelungen im Bundesgesetzblatt (siehe nachstehender Link):
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2024/110/20240719
Als erwähnenswerte Ergänzung (seit dem Gesetzesentwurf = WPA 11/2024, Artikel Nr. 255/2024) kann man den Umstand anführen, dass die Abgabenfreiheit der Telearbeitspauschale davon abhängig gemacht wird, dass die Telearbeitstage sowie die Telearbeitspauschale im Lohnzettel (L 16) und in der "Lohnbescheinigung" ausgewiesen sind.
Wer sich den aktualisierten Artikel dazu abspeichern möchte, findet ihn im WIKU-Premium-Blog als Download:
https://www.wikutraining.at/blog/175
Am 19.07.2024 erfolgte die Verlautbarung dieser Regelungen im Bundesgesetzblatt (siehe nachstehender Link):
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2024/110/20240719
Als erwähnenswerte Ergänzung (seit dem Gesetzesentwurf = WPA 11/2024, Artikel Nr. 255/2024) kann man den Umstand anführen, dass die Abgabenfreiheit der Telearbeitspauschale davon abhängig gemacht wird, dass die Telearbeitstage sowie die Telearbeitspauschale im Lohnzettel (L 16) und in der "Lohnbescheinigung" ausgewiesen sind.
Wer sich den aktualisierten Artikel dazu abspeichern möchte, findet ihn im WIKU-Premium-Blog als Download:
https://www.wikutraining.at/blog/175