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Entsendung nach Österreich – BUAG-Anwendung bei Überwiegen der ausgeübten Tätigkeit - zählt die gesamte Tätigkeit oder nur in Ö ausgeübte?
#1
Wenn ein Arbeitskräfteüberlasser Arbeitnehmer zur Unterstützung eines österreichischen Beschäftigerbetriebes zwecks Anbringung von Dämmelementen überlässt, so ist die ausgeübte Tätigkeit prinzipiell ja dem BUAG unterworfen.

Wie allerdings sieht die Rechtslage aus, wenn diese Tätigkeit prozentuell gesehen (aus Arbeitnehmersicht) weniger als die Hälfte ausmacht (er also vor und nach seinem Österreich-Einsatz andere Tätigkeiten ausübt, die in Österreich theoretisch nicht dem BUAG unterlägen).

Fraglich ist also, wie hier das zeitliche Überwiegen zu bewerten ist.

Den Artikel zum OGH-Urteil dazu finden Sie in der Ausgabe Nr. 14/2024 der WIKU Personal aktuell (erscheint Anfang September 2024).

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https://www.wikutraining.at/blog/189
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