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erhöhte Pendlerpauschale
#1
Liebe Kollegen!
Eine Klientin von mir hat die Pendlerpauschale und den Pendlereuro bei der Lohnverrechnung angegeben.
Jetzt frage ich mich ob ich jetzt bei der Einkommensteuererklärungen nur die Differenz von der Erhöhung eingeben muss oder aber den gesamten Betrag.
Also den bereits abgerechneten und die Erhöhung.
Danke für Eure Hilfe
Schöne Grüße
Sandra
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#2
Hallo,
meines Erachtens muss man in der L1 unter Punkt 10.1 / 10.2 den "tatsächlich zustehender Gesamtjahresbetrag" eintragen - und bitte beide ausfüllen - sonst wird gar nichts berücksichtigt.
Und jene Punkte (10.1 / 10.2) sind nur auszufüllen, sofern der/die Dienstgeber*in in der Lohnverrechnung das Pendlerpauschale/den Pendlereuro falsch oder gar nicht verrechnet hat bzw. die Verhältnisse nicht stimmen.

Wenn die Lohnverrechnung alles korrekt abgerechnet hat - ist in der L1 nichts mehr einzutragen - Der/Die Dienstgeber*in übermittelt durch die L16 das berücksichtigte Pauschale.
LG
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