14.08.2024, 13:26
Seit über 12 Monaten (genauer: seit 1.7.2023) gibt es für den Fall, dass man für einen Arbeitgeber sowohl in seinem Wohnsitzstaat "telearbeitet" (zB im Homeoffice) als auch im Arbeitgeberstaat tätig ist, die Möglichkeit von einer (damals neuen) multilateralen Rahmenvereinbarung Gebrauch zu machen.
Diese sieht vor, dass dann, wenn man maximal 49,99 % (aber jedenfalls mehr als 25 %) seiner Gesamtarbeitszeit in seinem Wohnsitzland für den Dienstgeber "telearbeitet", die Sozialversicherung im Arbeitgeberstaat aufrecht bleiben kann, wenn man dies auch so gemeinsam beantragt.
Nun ist die "Länder-Community" der multilateralen Rahmenvereinbarung wieder gewachsen. Hinzugekommen sind - nachdem sich Italien bereits mit Wirkung ab 1.1.2024 angeschlossen hatte - nun auch Irland (mit Wirkung ab 1.6.2024) sowie Litauen (mit Wirkung ab 1.5.2024).
Die gesamte Auflistung findet man hier:
https://socialsecurity.belgium.be/en/int...witzerland
Diese sieht vor, dass dann, wenn man maximal 49,99 % (aber jedenfalls mehr als 25 %) seiner Gesamtarbeitszeit in seinem Wohnsitzland für den Dienstgeber "telearbeitet", die Sozialversicherung im Arbeitgeberstaat aufrecht bleiben kann, wenn man dies auch so gemeinsam beantragt.
Nun ist die "Länder-Community" der multilateralen Rahmenvereinbarung wieder gewachsen. Hinzugekommen sind - nachdem sich Italien bereits mit Wirkung ab 1.1.2024 angeschlossen hatte - nun auch Irland (mit Wirkung ab 1.6.2024) sowie Litauen (mit Wirkung ab 1.5.2024).
Die gesamte Auflistung findet man hier:
https://socialsecurity.belgium.be/en/int...witzerland