14.08.2024, 17:26
BFG vom 20.06.2024, RV/6100003/2024
§ 25 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988
So entschied das Bundesfinanzgericht:
Soweit Leistungen einer ausländischen Pensionskasse auf Arbeitnehmerbeiträge zurückgehen, welche aus dem bereits versteuerten Einkommen geleistet wurden, unterliegen diese nur zu 25 % der Einkommensteuer (VwGH 26.11.2015, 2013/15/0123).
§ 25 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988
So entschied das Bundesfinanzgericht:
Soweit Leistungen einer ausländischen Pensionskasse auf Arbeitnehmerbeiträge zurückgehen, welche aus dem bereits versteuerten Einkommen geleistet wurden, unterliegen diese nur zu 25 % der Einkommensteuer (VwGH 26.11.2015, 2013/15/0123).