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Steuerpflicht für Bezüge aus ausländischen Pensionskassen
#1
BFG vom 20.06.2024, RV/6100003/2024

§ 25 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988


So entschied das Bundesfinanzgericht:


Soweit Leistungen einer ausländischen Pensionskasse auf Arbeitnehmerbeiträge zurückgehen, welche aus dem bereits versteuerten Einkommen geleistet wurden, unterliegen diese nur zu 25 % der Einkommensteuer (VwGH 26.11.2015, 2013/15/0123).
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