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Rechnung ans die Versicherung
#1
Hallo, ich hoffe es kann mir hier jemand helfen?

Wir haben einen Fall in der Firma,  es geht um folgendes:

Eine Versicherung fordert von meiner Firma (wo ich nur arbeit)) einen Betrag zurück. Sie haben Kosten für einen Versicherungsfall übernommen. Wir haben dafür eine Rechnung verlangt. Die Versicherung meint, sie können so eine Rechnung nicht ausstellen. Keine Ahnung wieso. Wir dachten uns, dass wir eine Gutschrift an die Versicherung ausstellen, um das Geld zu überweisen. Es stellt sich jedoch die Frage wegen der Umsatzsteuer. Der Betrag 1.211,50Euro sollte die Versicherung netto bekommen (sie weisen keine Steuer aus), wir stellen jedoch die Rechnungen mit UST aus…. 
Wenn ich die Rechnung netto 1000 € + 200 Umsatzsteuer verrechne, habe ich eine Forderung an das Finanzamt.  Die Versicherung hat aber keinen Vorsteuerabzug und zahlt die Verbindlichkeit auch nicht an das Finanzamt, somit hat das Finanzamt einen Nachteil von 200 €. 

Ich will die Versicherung anrufen und klären, wieso uns die Rechnung nicht ausstellen können beziehungsweise die Rechnung fordern. Nur will ich wissen, was soll ich tun wenn sie  die Rechnung wirklich nicht ausstellen wollen beziehungsweise können.

Mit der Hoffnung, dass hier jemand helfen kann, bzw. mich in dem Fall aufklären könnte.

Schöne Grüße 
Kathi
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#2
Ich möchte sicherstellen, dass ich das richtig verstehe:

Es gab einen Vorfall, bei dem die Versicherung euch Geld als Schadenersatz gezahlt hat.
Dieser Betrag von 1.211,50 EUR ist auf eurem Bankkonto eingegangen.
Nachdem das Geld angekommen ist, hat die Versicherung das Geld wieder zurückgefordert (1.211,50 EUR), da das Geld fälschlicherweise an euch überwiesen wurde.

Wofür braucht ihr für diesen Sachverhalt eine Rechnung von der Versicherung?
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#3
Nein der Sachverhalt ist folgender: Eine geschädigte Person hat an seine eigene Versicherung Schaden gemeldet, indem ein Einsatz durch Feuerwehr notwendig war. Seine Versicherung hat die Kosten übernommen und an die Feuerwehr den Betrag überwiesen. Jetzt fordert diese Versicherung von meiner Firma den Betrag zurück ( Garantie Fall). Nach der interne Überprüfung wurde festgestellt dass der Betrag an die Versicherung überwiesen wird. Wir haben um eine Rechnung gebeten, um den Betrag zu überweisen. Die Versicherung meint, Sie können so eine Rechnung nicht ausstellen und, dass es ein üblicher Fall ist den sie auch schon mit anderen Firmen hätten, die das Geld einfach ohne Rechnung überwiesen haben.

Ich hoffe, ich konnte diesmal den Sachverhalt verständlicher erklären.
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#4
Danke, jetzt ist es der Sachverhalt klarer.

Es scheint sich hier um einen Fall von Versicherungsregress zu handeln. Der Geschädigte hat den Schaden mit seiner Versicherung geregelt, und nun sieht die Versicherung euch als den Verursacher des Schadens. Daher fordert sie die entstandenen Kosten von euch zurück.

Ich denke, dass man von der Versicherung in der Regel keine Rechnung verlangen kann. Allerdings gab es in diesem Jahr eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH), bei der die Beklagte in einem Regressfall auf einer genauen Aufschlüsselung der Kosten durch die Versicherung bestanden hat. Der OGH gab der Beklagten recht.
Es reicht also nicht aus, dass der Versicherer eine bestimmte Summe an den Versicherungsnehmer gezahlt hat, um im Rahmen des Regresses nach § 67 VersVG gegen den Schädiger vorzugehen. Der Versicherer muss konkret darlegen und nachweisen, welche beschädigten Gegenstände durch die Zahlung ersetzt wurden. (vgl. Homepage der Singer Fössl Rechtsanwälte OG, https://www.sfr.at/blog-versicherungsrec...eweislast/)

Der Entscheidungstext des OGH: OGH 5.3.2024, 1 Ob 188/23p


Aber dies ist nur eine laienhafte Erstmeinung von mir. Für genauere rechtsverbindliche Auskünfte wäre ein Rechtsanwalt von euch zu konsultieren.

Beste Grüße
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#5
Die Versicherung wird Ihnen den geforderten Betrag (Regress) schriftlich mitgeteilt haben. Das ist der Beleg für Ihre Buchhaltung. Wenn die Versicherung ohne USt vorschreibt (wovon ich ausgehe), dann gibt es klarerweise auch keinen Vorsteuerabzug. Sie als zahlendes Unternehmen müssen mE jedenfalls keine Gutschrift ausstellen.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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