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Kleinunternehmer bei mehreren Quellen
#1
Guten Tag zusammen, ein Kunde hat mich mit der Frage konfrontiert, ob es möglich ist, wenn er mehrere OG's oder KG's nebeneinander hat und überall als Gesellschafter 50% fungiert, ob dann jede OG, KG für sich gesehen alleine Kleinunternehmer sein kann, oder ob die Umsatzgrenze auf ihn als Unternehmer mit dem Umsatz aller seiner OG's, KG's zu zählen wäre...? Wie würdet ihr das sehen - gibt es hier eine Quelle, wo das steht? Danke.
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#2
Guten Tag,

mehrere Personengesellschaften sind nur dann ein einheitlicher umsatzsteuerlicher Unternehmer, wenn das
Beteiligungsverhältnis bei allen Gesellschaften gleich ist und die Einheitlichkeit der Willensbildung bei allen Gesellschaften gewährleistet ist (UStR Rz 208).

Im Fall Ihres Kunden kommt es also darauf an, ob auch die übrigen Gesellschafter an allen Gesellschaften im gleichen Ausmaß beteiligt sind.

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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#3
Sehr geehrter Herr Buchsachverständige :-) vielen Dank für ihre Nachricht. In der RZ 208 heißt es ja KÖNNEN nur dann als einheitlicher Unternehmer angesehen werden... dh. im Umkehrschluss nur wenn jemand mehrere OG's hat an denen er unterschiedlich hoch beteiligt ist, dann könnte auch jede OG für sich Kleinunternehmer sein? Wie wäre das, wenn jemand einen Gewerbebetrieb hat mit 200.000,- Umsatz und daneben noch 2 Wohnungen vermietet und Einkünfte aus VuV hat mit z.B. 20.000,-, dann könnte er bei der VuV Kleinunternehmer sein? Danke für ihre Rückmeldung und die interessante Diskussion. Schöne Grüße!
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#4
Richtig, bei unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen an den einzelnen OG oder wenn die übrigen Gesellschafter in den OG variieren (zB OG1 mit A, B und C sowie OG2 mit A, D und E), liegen mehrere umsatzsteuerliche Unternehmen vor.

Umsätze aus Gewerbe, VuV etc. werden für die Frage der Kleinunternehmereigenschaft addiert. VuV kann nur dann ein gesondertes Kleinunternehmen sein, wenn z.B. das Gewerbe von Person A und die VuV von Personen A und B ausgeübt wird (oder umgekehrt). Das ist auch eine klassische Gestaltungsvariante.

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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#5
Guten Tag nochmals, kennen sie dazu vielleicht Quellen oder Literatur, die diese Fragestellungen anhand von Beispielen erklären? Vielen Dank.
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#6
Literatur, die mehr als ein Beispiel zu diesem Thema enthält, dürfte rar sein. Wenn Sie einen konkreten Fall haben, können sie mich gern mit Privater Nachricht kontaktieren.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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