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Ausnahme aus der Pflichtversicherung - SVS
#1
2 junge Männer haben neben ihrer unselbständigen Tätigkeit vor 13 Monaten eine OG gegründet und sind somit bei der SVS vollversichert.
Der Gewinn der OG ist eher überschaubar. Da die Kosten der SVS im Verhältnis zum Umsatz eher hoch ist, möchten beide nun eine Variante finden, dass eine Ausnahme aus der Pflichtversicherung möglich ist. 

Die OG zu liquidieren und danach zwei Einzelunternehmen zu gründen (mit Ausnahme aus der Pflichtversicherung, da ja Vollversicherung aus der Unselbständigkeit) bringt meiner Meinung nach nichts, da man bis 57 Jahre in den letzten 60 Monaten nicht mehr als 12 Monate pflichtversichert sein darf. (Einkunfts- u. Umsatzgrenze wären kein Problem)  Oder liege ich da nicht richtig? Gibt es eine andere Möglichkeit?

Vielen Dank im Voraus für eurer Wissen!
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#2
wenn der Gewinn eher überschaubar ist, nehme ich an, dass die Mindestbeiträge vorgeschrieben werden. Diese würden sich eventuell vermeiden lassen => siehe Info-Blatt SVS/Mehrfachversicherung https://www.svs.at/cdscontent/load?conte...1576836557
Das kann man aber mit der SVS telef. klären, die sind normalerweise sehr kooperativ.
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#3
Danke!
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