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Gedanken zum Yom Kippur (Versöhnungstag bzw. Versöhnungsfest) aus Sicht des Arbeitsre
#1
Soeben hat der Yom Kippur 2019 begonnen, der bis morgen abend andauert (also von 8.10. abends bis 9.10. abends).
Ein eigener Generalkollektivvertrag stellt sicher, dass Angehörige der jüdischen Glaubensgemeinschaft an diesem Tag bezahlt arbeitsfrei haben (General-KV: hier muss der bzw. die Arbeitgeber/in Mitglied der Wirtschaftskammer sein).

Auch hier ist fraglich - ähnlich wie beim Karfreitag -, ob sich Personen, die nicht Angehörige dieser Glaubensgemeinschaft sind, auf diesen Feiertag berufen können, sofern sie dies auch zeitgerecht dem Dienstgeber bzw. der Dienstgeberin ankündigen bzw. im Falle einer Arbeitsleistung trotz rechtzeitiger Ankündigung, dass man frei möchte, dann dennoch arbeiten müssen und daher Anspruch auf "doppeltes Entgelt" haben (Feiertagsentgelt und Feiertagsarbeitsentgelt).

Eigentlich ist es gar nicht fraglich, sondern völlig klar bzw. müsste dies im Rechtsweg erneut geklärt werden (was allerdings dann vermutlich ein kurzes Verfahren sein wird). Aber man traut sich möglicherweise nicht, derartige Gedanken öffentlich anzustellen.

Einen Artikel dazu gab es aber bereits:
[/url]
https://kurier.at/politik/inland/jom-kippur-geht-murks-wie-bei-karfreitag-bald-wieder-los/400419380

Zum Text des General-KV:

https://www.wko.at/service/kollektivvertrag/general-kv-karfreitagsregelung-rahmen.html
[url=https://www.wko.at/service/kollektivvertrag/general-kv-karfreitagsregelung-rahmen.html]

Ist ein/e Arbeitgeber/in nicht Mitglied der Wirtschaftskammer, so wäre es denkbar, dass ein Branchen-KV diesen speziellen Tag zum "Feiertag" für die Angehörigen der jüdischen Glaubensgemeinschaft erhebt.
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