08.10.2024, 15:35
Ein etwas beunruhigendes Urteil des Kantongerichts Neuenburg in der Schweiz beschäftigt die hiesigen Arbeitsrechtler.
Ich denke, dass bei uns in Österreich die Rechtslage in diesem Punkt nicht viel anders ist, dass aber das Instrumentarium der Betriebsübungen vor einer "Ad hoc-Umstellung" durch den Arbeitgeber bewahren sollte.
Ich möchte dieses Urteil mit den Worten des zuständigen Arbeitgeberverbandes der Schweiz kommentieren: "Das ist nicht die Richtung, in die das Ganze gehen sollte".
https://www.srf.ch/news/schweiz/gerichts...ln-muessen
Ich denke, dass bei uns in Österreich die Rechtslage in diesem Punkt nicht viel anders ist, dass aber das Instrumentarium der Betriebsübungen vor einer "Ad hoc-Umstellung" durch den Arbeitgeber bewahren sollte.
Ich möchte dieses Urteil mit den Worten des zuständigen Arbeitgeberverbandes der Schweiz kommentieren: "Das ist nicht die Richtung, in die das Ganze gehen sollte".
https://www.srf.ch/news/schweiz/gerichts...ln-muessen