09.10.2019, 10:44
Es geht um sogenannte "Erfolgsprovisionen" die hauptsächlich an Privatpersonen für den Erwerb von Informationen von dem Inhaber eines Online-Mediums bezahlt werden.Auszahlung pro Fall: 150 Euro. Die Jahresauszahlungssumme beträgt etwa 900.000 Euro, möglicherweise auch mehr.
Es steht nicht fest, ob die Empfänger (Privatpersonen) diese Beträge ordnungsgemäß deklarieren und versteuern. Die Vermutung ist eher nein.
Die Zahlungsempfänger dürfen lt. mündlicher Vereinbarung keine ähnlichen Tätigkeiten bei der Konkurrenz durchführen.
Die Provisionsempfänger müssen ggf auch weitere Aufgaben übernehmen, die vom Auftraggeber genau beschrieben / vorgegeben sind. In diesem Fall erhalten die Zahlungsempfänger auch Kostenersatz (Benzin, DIäten, etc.), sie arbeiten aber mit eigenen Arbeitsmitteln (Laptop zB).
Fragen:
Haftet der Auftraggeber für die ordnungsgemäße Versteuerung der EInkünfte beim Empfänger?
Sind die Tätigkeiten als rein selbstständige Tätigkeiten zu interpretieren?
Danke!
Es steht nicht fest, ob die Empfänger (Privatpersonen) diese Beträge ordnungsgemäß deklarieren und versteuern. Die Vermutung ist eher nein.
Die Zahlungsempfänger dürfen lt. mündlicher Vereinbarung keine ähnlichen Tätigkeiten bei der Konkurrenz durchführen.
Die Provisionsempfänger müssen ggf auch weitere Aufgaben übernehmen, die vom Auftraggeber genau beschrieben / vorgegeben sind. In diesem Fall erhalten die Zahlungsempfänger auch Kostenersatz (Benzin, DIäten, etc.), sie arbeiten aber mit eigenen Arbeitsmitteln (Laptop zB).
Fragen:
Haftet der Auftraggeber für die ordnungsgemäße Versteuerung der EInkünfte beim Empfänger?
Sind die Tätigkeiten als rein selbstständige Tätigkeiten zu interpretieren?
Danke!