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Gewinnausschüttung bei bestehendem Verlustvortrag in einer Fond KG
#1
Liebes Forum,

Ich mache die Buchhaltung von einer Fond KG (mit sehr, sehr vielen kleinen Beteiligungen von Kommanditisten).
Bei diesen Kommanditisten besteht noch ein alter Verlustvortrag aus Vorjahren, der sich jedoch aufgrund der geringen Beteiligung nur sehr, sehr langsam auflöst.
In den letzten Jahren wurden enorme Gewinne erwirtschaftet. Der Komplementär dieser Fond KG hält 93%  - hier übersteigen die Gewinne bereits den Verlustvortrag, was bei den Kommanditisten noch lange nicht der Fall sein wird.
Jetzt plant die Geschäftsführung eine Gewinnausschüttung. Diese stellt beim Komplementär ja keine Problem dar, m.E. aber sehr wohl bei den Kommanditisten.
Meine Frage wäre: Kann man bei bestehendem Verlustvortrag eine Gewinnausschüttung vornehmen?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Muck Manuela
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#2
Nachfolgende Gewinne dürfen solange nicht ausgeschüttet werden, bis das Verlustverrechnungskonto ausgeglichen ist; vgl § 168 UGB. Die Ausschüttung kommt einer Rückzahlung der Kommanditeinlage gleich und kann insoweit die Haftung des Kommanditisten wieder aufleben lassen. Die Ausschüttung muss daher gegen das jeweilige Verlustverrechnungskonto des Kommanditisten gebucht und darf nicht ausbezahlt werden.

Steuerlich wurden die Verluste vermutlich als „Wartetastenverluste“ im Sinne eines kapitalistischen Mitunternehmers behandelt. Eine Verrechnung mit anderen Einkünften kann daher erst dann erfolgen, wenn entweder nachfolgende Gewinne die Verluste übersteigen oder zusätzliche Einlagen (Einzahlungen) das Verlustverrechnungskonto in der KG ausgeglichen. Bis dahin werden Gewinne (nicht die Ausschüttung) mit den Wartetastenverluste verrechnet.
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#3
Vielen Dank - hat meine Vermutung bestätigt!
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