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Sammlung der Trinkgelder durch Arbeitgeber und Verteilung nach einem Schlüssel an Arbeitnehmer – keine Steuerfreiheit
#1
Nach dem unglücklichen neuen KV-Szenario mit den neuen Kündigungsregelungen (die nach einer OGH-Entscheidung gar nicht nötig gewesen wären), folgt nun die nächste unangenehme Nachricht für das Gastgewerbe.

Wenn der Arbeitgeber in die Trinkgeldverteilung eingreift. Dieses aktuelle BFG-Erkenntnis bringe ich in der Ausgabe Nr. 19-2024 der WIKU Personal aktuell (erscheint Mitte November 2024).

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