11.10.2019, 09:48
Hallo,
ich bin unsicher bei der Einstufung eines Angestellten im KV Immobilienverwalter bezüglich der Vordienstzeiten.
Aufgrund der Tätigkeit werden wir ihn in der Verwendungsgruppe 3 einstufen: Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien und Weisungen technische oder kaufmännische Arbeiten im Rahmen des ihnen erteilten Auftrages selbständig erledigen.
Die Formulierung im Kollektivvertrag ist betreffend der Vordienstzeiten ist ja:
Als Verwendungsgruppenjahre gelten jene Zeiten, die ein/e DienstnehmerIn in einer bestimmten Verwendungsgruppe bzw vor Wirksamkeitsbeginn dieses Kollektivvertrages mit der einer bestimmten Verwendungsgruppe entsprechenden Tätigkeit als Angestellte/r verbracht hat.
Wie allgemein ist diese Formulierung zu betrachten? Aufgrund der allgemeinen Formulierung der Verwendungsgruppe könnte ja jede selbständig ausgeführte Angestelltentätigkeit anrechnungspflichtig sein. Oder muss eine Ähnlichkeit zur Tätigkeit im neuen Dienstverhältnis bestehen?
Der Dienstnehmer wird als Immobilienbetreuer eingesetzt werden und hatte bisher Zeiten als Hausverwalter, Facilitymanager, als Angestellter im Bauamt, sowie als Bauleiter und Techniker.
Vielen Dank für den Input!
LG
ich bin unsicher bei der Einstufung eines Angestellten im KV Immobilienverwalter bezüglich der Vordienstzeiten.
Aufgrund der Tätigkeit werden wir ihn in der Verwendungsgruppe 3 einstufen: Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien und Weisungen technische oder kaufmännische Arbeiten im Rahmen des ihnen erteilten Auftrages selbständig erledigen.
Die Formulierung im Kollektivvertrag ist betreffend der Vordienstzeiten ist ja:
Als Verwendungsgruppenjahre gelten jene Zeiten, die ein/e DienstnehmerIn in einer bestimmten Verwendungsgruppe bzw vor Wirksamkeitsbeginn dieses Kollektivvertrages mit der einer bestimmten Verwendungsgruppe entsprechenden Tätigkeit als Angestellte/r verbracht hat.
Wie allgemein ist diese Formulierung zu betrachten? Aufgrund der allgemeinen Formulierung der Verwendungsgruppe könnte ja jede selbständig ausgeführte Angestelltentätigkeit anrechnungspflichtig sein. Oder muss eine Ähnlichkeit zur Tätigkeit im neuen Dienstverhältnis bestehen?
Der Dienstnehmer wird als Immobilienbetreuer eingesetzt werden und hatte bisher Zeiten als Hausverwalter, Facilitymanager, als Angestellter im Bauamt, sowie als Bauleiter und Techniker.
Vielen Dank für den Input!
LG